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   BSG, 20.07.2020 - B 12 R 4/20 B   

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https://dejure.org/2020,24897
BSG, 20.07.2020 - B 12 R 4/20 B (https://dejure.org/2020,24897)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2020 - B 12 R 4/20 B (https://dejure.org/2020,24897)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - B 12 R 4/20 B (https://dejure.org/2020,24897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Reinigungskraft - Beurteilung des konkreten Rechtsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGG § 162
    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für eine Tätigkeit als Reinigungskraft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus BSG, 20.07.2020 - B 12 R 4/20 B
    Dabei ist - wie bereits das LSG ausgeführt hat - unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das Gesamtbild der Tätigkeit danach zu würdigen, ob die typischen Merkmale einer abhängigen Beschäftigung oder diejenigen einer Selbstständigkeit überwiegen (vgl zB BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 16; BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 42 RdNr 14 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Vielmehr fehlt es der Beschwerdebegründung an jeglicher Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung zur Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung, nach der grundsätzlich keine berufsbezogenen Kriterien, sondern dem allgemeinen Typus von Selbstständigkeit auf der einen Seite und abhängiger Beschäftigung auf der anderen Seite zuzuordnende Kriterien heranzuziehen sind (vgl zB BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 42 RdNr 18 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, in welchem der Senat ausdrücklich ausgeführt hat, dass die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit nicht abstrakt für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsbilder erfolgt) .

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus BSG, 20.07.2020 - B 12 R 4/20 B
    Dabei ist - wie bereits das LSG ausgeführt hat - unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das Gesamtbild der Tätigkeit danach zu würdigen, ob die typischen Merkmale einer abhängigen Beschäftigung oder diejenigen einer Selbstständigkeit überwiegen (vgl zB BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 16; BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 42 RdNr 14 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 20.07.2020 - B 12 R 4/20 B
    Die Bezeichnung einer hinreichend bestimmten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 20.07.2020 - B 12 R 4/20 B
    Es kann dahingestellt bleiben, ob damit eine Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (vgl allgemein BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - juris RdNr 11 mwN) formuliert worden ist.
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 20.07.2020 - B 12 R 4/20 B
    Schließlich ist aufzuzeigen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (BSG vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN) .
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